Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Baumpflege Gül, Inhaber Mustafa Gül , Höhenstr.46, 41749 Viersen 

 

Vertragsabschluss

 

  1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.
  2. Abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
  4. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die der Auftraggeber uns vor der Erstellung des Angebots unaufgefordert zukommen lässt, ist dieser verantwortlich. Er haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit.
  5. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Baumpflege Gül binnen einer Frist von 14 Tagen oder gemäß der im Angebot dargestellten Frist annimmt. Eine Auftragsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn Baumpflege Gül ein Angebot des Auftraggebers annimmt.
  6. Termine: Hauptsächlich finden Termine vor Ort des Kunden statt. Die entstehenden Anfahrtskosten trägt der Auftraggeber (Kunde). Termine, die vom Kunden nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per SMS / WhatsAPP oder telefonisch abgesagt werden, sonst werden Storno- Ausfallgebühren in Höhe der Anfahrtskosten (Mindestens aber 55,00€) berechnet. Der Kunde muss pünktlich
    zum Terminzeitpunkt anwesend sein. Verspätungen des Kunden können mit einem Stundenlohn von 60-100€ / Stunde in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt gestattet einen wesentlichen geringeren Schaden nachzuweisen, als die Pauschale bzw. nachzuweisen, dass ein schaden überhaupt nicht entstanden ist. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass es zu etwas oder erheblichen Verspätungen kommt, ich
    informiere den Kunden aber rechtzeitig.

 

 

Mitwirkungspflicht

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungserbringung, geeigneten Zugang zu dem Arbeitsbereich zu gewähren und zu verschaffen.

 

Leistungsbeschreibung

  1. Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet :
    Ast-Definitionen :
    Feinast : Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm
    Schwachast : Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm
    Grobast : Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm
    Starkast : Ast mit Durchmesser über 10 cm
    Baumfällung : Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden
    Formschnitt : Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks
    Kronenpflege : Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig
    Totholzentnahme : Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit
    Kroneneinkürzung : Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach-, und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig; die Kronenauslichtung entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone.
  2. Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet.
  3. Für Baumfällungen muss eine Fäll-Genehmigung der zuständigen Behörde, die die jeweilige Baumschutzverordnung verwaltet, vorliegen und als Kopie für unsere Unterlagen bereitgestellt werden. Für Baumfällarbeiten außerhalb der vom Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Zeit (1. Oktober bis 28. Februar) muss durch den Auftraggeber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Das Nichtvorliegen einer Fäll-Genehmigung oder des Einverständnisses berechtigt Baumpflege Gül zur Leistungsverweigerung. Sollte der Auftraggeber die Fäll-Genehmigung oder das Einverständnis nicht unverzüglich nachholen und vorlegen, ist Baumpflege Gül berechtigt, die Fäll-Leistung endgültig zu verweigern, ohne dass der Anspruch auf Zahlung hierdurch untergeht.
  4. Im Übrigen gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Friedensplatz 4, 53111 Bonn), Stand 2017, die in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden können.
  5. Bei vom Auftraggeber ausdrücklich gewünschter Totholzentnahme im nicht vollständig belaubten Zustand, wird weder eine Garantie, noch eine Gewährleistung für eine vollständige Entnahme des Totholzes übernommen.

 

 

Ausführungsfristen

 

  1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder –zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
  3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie extremer Hitze oder durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C. Das Vorliegen solcher Umstände berechtigt Baumpflege Gül zur vorübergehenden Einstellung der Arbeiten, solange die Umstände anhalten.

 

Zusätzliche Leistungen

 

Sollen zusätzliche Leistungen erbracht werden, die über die im Auftrag beschriebenen Leistungen hinausgehen, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers sowie der Annahmeerklärung von Baumpflege Gül Aufgrund von zusätzlichen Leistungen entstehende Zusatzarbeit wird als Stundenlohnarbeit abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.

 

 

Haftungsausschluss

 

  1. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung von Baumpflege Gül bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf die nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch gesetzliche oder gewillkürte Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellte und Erfüllungsgehilfen der Baumpflege Gül.
  2. Im kaufmännischen Verkehr sind für Unternehmer Schadenersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also jene Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet Baumpflege Gül für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, ein von Baumpflege Gül garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
  4. Soweit die Haftung von Baumpflege Gül gemäß dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von Baumpflege Gül.
  5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen 1)- 3) gelten nicht :
    - bei Verletzung einer Garantie,
    - bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz,
    - beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit,
    - für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Baumpflege Gül entstanden sind,
    - bei einer Haftung für ein garantiertes Beschaffenheitsmerkmal und
    - bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

 

        Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten 

        Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

 

Zahlungsbedingungen

 

  1. Unsere Rechnungen sind inVorkasse oder  sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Der Auftraggeber kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen.

 

 

Gerichtsstand

 

Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Viersen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen vorgenannten Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der jeweiligen Leistung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

 

Vorrang schriftliche Individualvereinbarung insbesondere durch Rahmenvertrag

 

Von diesen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen in zwischen dem Auftraggeber und Baumpflege Gül abgeschlossenen Individualvereinbarungen und Rahmenverträgen, haben gegenüber diesen AGB Vorrang.

 

 

Datenschutz

 

Auf die unter https://www.baumpflegegül.de/datenschutzerklärung/ abrufbare Datenschutzerklärung wird Bezug genommen

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